Wichtige Informationen zur Umsatzsteuerpflicht

Da das Umsatzsteuergesetz eines der komplexesten Steuergesetze Deutschlands ist, möchten wir Ihnen bei dieser Gelegenheit einen kurzen Überblick über die Umsatzsteuer allgemein geben.

Beachten Sie aber bitte, dass dieser kurze Überblick eine steuerrechtliche Fachberatung durch einen Steuerberater keinesfalls ersetzen kann oder soll! Es soll Ihnen hier nur ein kurzer Überblick über die Situation gegeben werden!

Wir empfehlen Ihnen hierzu -wie generell auch zur allgemeinen Versteuerung- einen Steuerberater zu Rate zu ziehen!


Was bedeutet eigentlich „umsatzsteuerpflichtig“?

Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, bedeutet dies für Sie, dass alle Einnahmen, die Sie im Rahmen Ihres Gewerbes erwirtschaften mit derzeit 19% versteuert werden müssen (Umsatzsteuer). Verkaufen Sie also z.B. einen Artikel für 119 €, werden zwar diese 119 € auf Ihrem Konto gutgeschrieben, jedoch 19 € davon "gehören" den Finanzbehörden und müssen am Ende des Monats oder des Quartals an das Finanzamt abgeführt werden.

Im Gegenzug dazu können Sie die Mehrwertsteuer, die in Ausgaben für das Gewerbe enthalten ist, davon abziehen. Kaufen Sie also im gleichen Zeitraum etwas für Ihr Gewerbe, das 59,50 € (inkl. 19% MwSt) gekostet hat, so sind 9,50 € davon von der Umsatzsteuer, die Sie abführen müssen abziehbar (die so genannte Vorsteuer).


Wann bin ich umsatzsteuerpflichtig? Reicht zur Auszahlung der Umsatzsteuer ein Gewerbeschein?

Umsatzsteuerpflichtig können nur Unternehmer sein. Dass heißt, wenn Sie ein angemeldetes Gewerbe haben, sind Sie Unternehmer in diesem Sinne und damit umsatzsteuerpflichtig.

Allerdings können sich Kleingewerbetreibende nach §19 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn der Jahres-Brutto-Umsatz unter einer bestimmten Grenze liegt.

Da aus dem Gewerbeschein selbst eine entsprechende Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht nicht hervorgeht, benötigen wir zur Auszahlung Ihrer Gutschriften mit Umsatzsteuer die Bescheinigung Ihres Finanzamts über Ihre Umsatzsteuerpflicht, oder eine Umsatzsteuer-ID, die das Bundesamt für Finanzen nur an umsatzsteuerpflichtige Gewerbetreibende vergibt.


Wie werden die Gutschriften ausgezahlt? Mit oder ohne Umsatzsteuer?

Hierfür gibt es vier verschiedene Möglichkeiten:

1) Sie sind Webmaster in Deutschland und umsatzsteuerpflichtig
In diesem Fall erhalten Sie Ihre Gutschrift mit Umsatzsteuer ausgezahlt. Dies sind auch die Werte, die Sie in der Accountleiste ersehen können, da diese die Brutto-Gutschriften widerspiegeln.

2) Sie sind Webmaster in Deutschland und nicht umsatzsteuerpflichtig
Hier dürfen wir Ihnen die Umsatzsteuer nicht auszahlen. Dass heißt, die Umsätze und Gutschriften, die Sie erwirtschaftet haben (und Brutto sind), werden abzüglich der Umsatzsteuer ausgezahlt. Die Umsatzsteuer wird von uns an das Finanzamt abgeführt.

3) Sie sind Webmaster im Ausland und nicht umsatzsteuerpflichtig
Auch hier dürfen wir Ihnen die Umsatzsteuer nicht auszahlen. Dass heißt, die Umsätze und Gutschriften, die Sie erwirtschaftet haben (und Brutto sind), werden abzüglich der Umsatzsteuer ausgezahlt. Die Umsatzsteuer wird von uns an das Finanzamt abgeführt.

4) Sie sind Webmaster im Ausland und im Ausland umsatzsteuerpflichtig
Zwar sind Sie dann in Ihrem Heimatland wie gewohnt umsatzsteuerpflichtig und müssen diese Beträge an Ihr Finanzamt abführen, werden die Umsätze allerdings über Ländergrenzen hinweg erwirtschaftet, müssen diese direkt abgeführt werden: dass heißt, alle Gutschriften, die Sie bei uns erwirtschaften, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, aber nicht Sie erhalten diese Umsatzsteuer überwiesen, sondern wir als Betreiber müssen diese direkt an das Finanzamt abführen.


Zu welchem Zeitpunkt ist ein Umsatz steuerpflichtig?

Sofern Sie nicht der Soll-Besteuerung unterliegen (z.B. bei GmbHs oder wenn Sie bestimmte Umsatz oder Gewinngrenzen überschreiten), ist ein Umsatz zu dem Zeitpunkt an dem Sie etwas kaufen oder verkaufen steuerpflichtig. Verkaufen Sie z.B. am 15.09. ein Artikel, so ist dieser Umsatz im September als steuerpflichtiger Umsatz zu führen.



Wie sind die Gutschrifts-Abrechnungen aufgebaut?

Auf Ihren Gutschrifts-Abrechnungen werden die Umsätze entsprechend des Steuersatzes ausgewiesen, zu dem sie entstanden sind:

Auf dem Zahlungsbeleg werden Sie zusätzlich zu Ihren Netto-Gutschriften die Positionen „zzgl 16% ges. MwSt“ und „zzgl. 19% ges. MwSt“ finden.

In der Detailaufstellung werden Sie außerdem bei jedem Einzelumsatz erkennen können, mit welchem MwSt-Satz er abgerechnet wurde.


Wo bekomme ich weitere Informationen?

Für weitere Informationen zur Umsatzsteuererhöhung stehen wir Ihnen natürlich gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Verfügung.

Beachten Sie aber bitte, dass dieser kurze Überblick eine steuerrechtliche Fachberatung durch einen Steuerberater keinesfalls ersetzen kann oder soll! Es soll Ihnen hier nur ein kurzer Überblick über die Situation gegeben werden!

Wir empfehlen Ihnen hierzu -wie generell auch zur allgemeinen Versteuerung- einen Steuerberater zu Rate zu ziehen!

Auch Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihre zuständige IHK-Geschäftsstelle können Ihnen mit hilfreichen Informationen hierzu bei Seite stehen.



Auf gute Zusammenarbeit.

Ihr BetaCash Support-Team